TESTZENTRUM:
ANTIGEN-SCHNELLTESTUNGEN
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, täglich von 08:00 – 11:00 Uhr
- Alle Bürgerinnen und Bürger (ohne Symptome), unabhängig vom Impfstatus, haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest
PCR-TESTUNGEN
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 – 11:00 Uhr
- Ergebnisse sind online abrufbar und ausdruckbar
- PCR-Tests sind nur für nachfolgende Personengruppen möglich:
– Personen, die einen positiven Selbsttest vorlegen
– Personen, die eine Einweisung für einen Aufenthalt in einer Klinik oder einer Reha-Einrichtung nachweisen können
Wer Symptome hat, sollte sich bei seinem Hausarzt/-ärztin mittels PCR-Test testen lassen – die Kosten dafür übernehmen nach wie vor die Krankenkassen
Alle genauen Standorte für Testmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bamberg – https://www.landkreis-bamberg.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2892.461.1
BESUCHSREGELUNGEN:
Ab Donnerstag, den 21.04.2022 gelten in unseren Kliniken nachfolgende Besuchsregelungen.
- zwingende Vorlage eines offiziellen negativen Testergebnisses d. h. alle Besucher müssen beim Zutritt – ungeachtet des Impf- bzw. Genesenenstatuses – an der Information einen negativen Test vorweisen
(Antigen-Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden)
- Besuchszeit zwischen 14:00 und 17:00 Uhr
- maximal vier feste Besuchspersonen pro Patient*in
- maximal 60 Minuten Aufenthalt pro Besuch
- Patient*innen in Mehrbettzimmern sind angehalten, die Besuche untereinander abzusprechen
- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
- zwingende Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern
Palliativsituationen unterliegen – wie in der Vergangenheit auch – gesonderten Besuchsregelungen und sind individuell mit den behandelnden Ärzten abzustimmen.
Wir bitten alle Angehörigen und Patient*innen um Verständnis für diese Maßnahmen. Die Gesundheit aller, insbesondere unserer Patient*innen sowie Mitarbeiter*innen, wird mit diesen Regelungen geschützt.
Vielen Dank für Ihr verantwortungsvolles Handeln.
PHYSIKALISCHE ABTEILUNGEN:
Zutritt für Personen ohne medizinische Verordnung nur mit Erfüllung der 2G-Regelung (Geimpft/Genesen) und mit FFP2-Maske.
Bitte melden Sie sich vor Trainingsbeginn zum Nachweis an der Anmeldung der Physikalischen Therapie.
Sofern Termine für ein neues Rezept benötigt werden, erfordert dies eine telefonische Anmeldung.
Patientinnen und Patienten, die bereits einen Behandlungstermin haben sind angehalten, ein eigenes Handtuch mitzubringen sowie eine FFP2-Maske zu tragen.