Maßnahmen:
- Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
- Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und nach telefonischer Voranmeldung einen Arzt aufsuchen oder sich telefonisch an die Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 wenden.
Wunschabstrichstelle für Landkreisbürger:
Labortest – Rachenabstrich:
- Standort: Oberend 32, 96110 Scheßlitz (ehemaliges Netto-Gebäude)
- Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
- Es wird KEIN ABSTRICH vorgenommen, wenn:
– Sie Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen oder Störung des Geruchs-/Geschmackssinns haben
– Sie Kontakt zu einem Verdachtsfall oder Corona-Infizierten hatten
– die Aufnahme in eine andere Einrichtung bevorsteht (Reha, Klinik, ..)
– Sie mit Überweisungsschein eines Arztes geschickt wurden
– Sie durch die Corona-App gewarnt wurden
- Das Abstrichergebnis erhalten Getestete i. d. R. binnen 48 Stunden online
Antigen-Schnelltest – Nasenabstrich:
- Standort: Oberend 32, 96110 Scheßlitz (ehemaliges Netto-Gebäude)
- Öffnungszeiten: werktäglich, montags bis freitags, 11 Uhr bis 13 Uhr
- Kosten pro Test: 30 Euro
- Das Abstrichergebnis erhalten Getestete i. d. R. binnen 15 Minuten an der Befundübermittlung vor Ort
- Der Schnelltest ist ausschließlich für eine Testung in der Nase ausgelegt, ein Rachenabstrich ist nicht möglich
Besuchsregelungen:
In unseren Kliniken gelten folgende Besuchsregelungen:
- Besuchszeit zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Besuchsdauer max. 30 Minuten
- Maximal 1 Besucher pro Patient pro Tag
- Bei Ankunft meldet sich der jeweilige Besucher am Haupteingang der Klink
- Jeder Besucher muss eine medizinische FFP2-Maske tragen,
sofern keine eigene FFP-Maske mitgebracht wird, stellen wir eine ausreichende Anzahl an FFP2-Masken zu Verfügung
- Es ist jeweils nur ein Besucher pro Mehrbettzimmer gestattet, deshalb sind die Patientinnen und Patienten in Mehrbettzimmern angehalten, die
Besuchszeiten ihrer Angehörigen abzusprechen
- Kein Besuch von COVID-19-Patienten und von anderen isolierten
Patienten, nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit dem Arzt
- Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten müssen der Klinik fernbleiben
- Während des gesamten Besuches gilt die 1,5 m Abstandsregelung
- Der gemeinsame Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln ist untersagt
In allen unseren Seniorenzentren gelten folgende Besuchsregelungen:
- keine Besuche ohne vorherige Terminvergabe
- pro Bewohner/in ist täglich max. ein Besucher/eine Besucherin gestattet (evtl. Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall mit der Einrichtung abzustimmen)
- jeder Besucher/Besucherin wird, bevor er/sie die Einrichtung betritt, mit einem Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet
- alle Besuche werden zu Beginn im Eingangsbereich dokumentiert
- bei jedem Besucher/jeder Besucherin wird eine Temperaturmessung durchgeführt – ab einer Temperatur von 37,5° ist das Betreten der Einrichtung untersagt
- keine Besuche bei Erkältungssymptomen oder als Kontaktperson von COVID-19-Infizierten
- grundsätzlich sind alle gültigen Hygienevorschriften zwingend einzuhalten
- die Besuchszeiten sind auf max. 1 Stunde zu begrenzen
- der Aufenthalt ist nur in den gekennzeichneten Besucherbereichen bzw. in den zugewiesenen Räumen gestattet
Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis für diese Maßnahmen. Die Gesundheit aller, insbesondere unserer Patient*innen, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen wird mit diesen strengen Regelungen geschützt.
Hier finden Sie die Druckversion der Besuchsregelungen für Kliniken und die Druckversion der Besuchsregelungen für Seniorenzentren.
Physikalische Abteilungen:
Sofern Termine für ein neues Rezept benötigt werden, erfordert dies eine telefonische Anmeldung.
Patientinnen und Patienten, die bereits einen Behandlungstermin haben sind angehalten, ein eigenes Handtuch mitzubringen sowie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.