Maßnahmen:
- Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
- Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und nach telefonischer Voranmeldung einen Arzt aufsuchen oder sich telefonisch an die Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 wenden.
Wunschabstrichstelle für Landkreisbürger:
Labortest – Rachenabstrich und Antigen – Schnelltest – Nasenabstrich:
- Standort: Oberend 32, 96110 Scheßlitz (ehemaliges Netto-Gebäude)
- Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Die Tests sind kostenfrei
- Es wird KEIN ABSTRICH vorgenommen, wenn:
– Sie Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen oder Störung des Geruchs-/Geschmackssinns haben
– Sie Kontakt zu einem Verdachtsfall oder Corona-Infizierten hatten
– die Aufnahme in eine andere Einrichtung bevorsteht (Reha, Klinik, ..)
– Sie mit Überweisungsschein eines Arztes geschickt wurden
– Sie durch die Corona-App gewarnt wurden
- Das Abstrichergebnis des Labortests – Rachenabstrich erhalten Getestete i. d. R. binnen 48 Stunden online
- Das Abstrichergebnis des Antigen – Schnelltestes erhalten Gestestete i. d. R. binnen 15 Minuten an der Befundübermittlung vor Ort – auf Wunsch auch per Mail
- Der Antigen – Schnelltest ist ausschließlich für eine Testung durch die Nase ausgelegt, ein Rachenabstrich ist nicht möglich
Besuchsregelungen:
IN UNSERER JURAKLINIK SCHESSLITZ GILT DERZEIT EIN GENERELLES BESUCHSVERBOT.
Ausnahmeregelungen, wie z. B. Palliativsituationen sind individuell mit dem Ärztlichen Dienst abzustimmen.
IN UNSERER STEIGERWALDKLINIK BURGEBRACH GELTEN DERZEIT FOLGENDE BESUCHSREGELUNGEN:
• 1 feste Besuchsperson pro Patient*in
• Besuchszeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr
• Besuchsdauer max. 30 Minuten
• Zutritt nur mit negativem Antigentest / PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden
Im Falle dessen, dass kein negatives Testergebnis vorgezeigt werden kann, wird die
Besuchsperson beim Betreten der Klinik getestet
• Bei Ankunft meldet sich die Besuchsperson am Haupteingang der Klinik
• Jeder Besucher muss eine medizinische FFP2-Maske tragen, sofern keine eigene
FFP2-Maske mitgebracht wird, stellen wir eine ausreichende Anzahl an FFP2-Masken zu Verfügung
• Es ist jeweils nur ein Besucher pro Mehrbettzimmer gestattet, deshalb sind die Patient*innen
in Mehrbettzimmern angehalten, die Besuchszeiten ihrer Angehörigen abzusprechen
• Kein Besuch von COVID-19-Patient*innen und von anderen isolierten Patienten, nur im
Ausnahmefall und nach Rücksprache mit dem Arzt
• Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten
müssen der Klinik fernbleiben
• Während des gesamten Besuches gilt die 1,5 m Abstandsregelung
• Der gemeinsame Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln ist untersagt
IN ALLEN UNSEREN SENIORENZENTREN GELTEN FOLGENDE BESUCHSREGELUNGEN
- keine Besuche ohne vorherige Terminvergabe
- pro Bewohner/in ist täglich max. ein Besucher/eine Besucherin gestattet (evtl. Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall mit der Einrichtung abzustimmen)
- jeder Besucher/Besucherin wird, bevor er/sie die Einrichtung betritt, mit einem Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet
- alle Besuche werden zu Beginn im Eingangsbereich dokumentiert
- bei jedem Besucher/jeder Besucherin wird eine Temperaturmessung durchgeführt – ab einer Temperatur von 37,5° ist das Betreten der Einrichtung untersagt
- keine Besuche bei Erkältungssymptomen oder als Kontaktperson von COVID-19-Infizierten
- grundsätzlich sind alle gültigen Hygienevorschriften zwingend einzuhalten
- die Besuchszeiten sind auf max. 1 Stunde zu begrenzen
- der Aufenthalt ist nur in den gekennzeichneten Besucherbereichen bzw. in den zugewiesenen Räumen gestattet
Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis für diese Maßnahmen. Die Gesundheit aller, insbesondere unserer Patient*innen, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen wird mit diesen strengen Regelungen geschützt.
Hier finden Sie die Druckversion der Besuchsregelungen für Kliniken und die Druckversion der Besuchsregelungen für Seniorenzentren.
Physikalische Abteilungen:
Sofern Termine für ein neues Rezept benötigt werden, erfordert dies eine telefonische Anmeldung.
Patientinnen und Patienten, die bereits einen Behandlungstermin haben sind angehalten, ein eigenes Handtuch mitzubringen sowie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.