TESTZENTRUM:
Das Testzentrum in Scheßlitz (ehemaliges Netto-Gebäude) ist seit 11. Juli 2022 wieder geöffnet. Öffnungszeiten sind werktags von 08:00 – 11:00 Uhr. An den Wochenenden und Feiertagen bleibt das Testzentrum geschlossen.
Es werden Test für die nachfolgenden Personengruppen durchgeführt. Es werden keine Tests für Selbstzahler vorgenommen.
Einen PoC-Antigen-Schnelltest erhalten Personen wenn die zu testende Person
- jünger als 5 Jahre ist
- einen Test zur Beendigung der Quarantäne (Freitestung) benötigt
- Besucher oder Angehörige/r eines Patienten bzw. Bewohners in z.B. Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen ist
- Angehörige pflegt
- mit einer mit dem Corona-Virus infizierten Person im selben Haushalt lebt
- an einer Behinderung leidet und Unterstützung erhält oder die Assistenzkraft eines Menschen mit Behinderung ist
- an einer Impfwirksamkeitsstudie teilnimmt
Einen PCR-Test erhalten Personen, die einen positiven Antigen-Schnelltest oder Pooling-Test vorlegen, einen sogenannten Bestätigungs-PCR-Test.
Ausdrücklich zu beachten ist, dass keine Tests für Selbstzahler durchgeführt werden, da es sich bei dem Testzentrum um ein lokales Testzentrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) handelt.
Alle genauen Standorte für Testmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bamberg – https://www.landkreis-bamberg.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2892.461.1
BESUCHSREGELUNGEN:
In unseren Kliniken gelten nachfolgende Besuchsregelungen:
- zwingende Vorlage eines offiziellen negativen Testergebnisses d. h. alle Besucher müssen beim Zutritt – ungeachtet des Impf- bzw. Genesenenstatuses – an der Information einen negativen Test vorweisen
(Antigen-Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden)
- Besuchszeit zwischen 14:00 und 17:00 Uhr
- maximal vier feste Besuchspersonen pro Patient*in
- maximal 60 Minuten Aufenthalt pro Besuch
- Patient*innen in Mehrbettzimmern sind angehalten, die Besuche untereinander abzusprechen
- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
- zwingende Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern
Palliativsituationen unterliegen – wie in der Vergangenheit auch – gesonderten Besuchsregelungen und sind individuell mit den behandelnden Ärzten abzustimmen.
Wir bitten alle Angehörigen und Patient*innen um Verständnis für diese Maßnahmen. Die Gesundheit aller, insbesondere unserer Patient*innen sowie Mitarbeiter*innen, wird mit diesen Regelungen geschützt.
Vielen Dank für Ihr verantwortungsvolles Handeln.